Checkliste zur B.V.-Gründung in den Niederlanden

Sie denken darüber nach, ein Unternehmen in den Niederlanden zu gründen? Oder Sie möchten Ihr Geschäft internationalisieren?

Sehr gut! Dabei bieten wir Ihnen als Team International der ROM (Regionale Entwicklungsgesellschaft Utrecht Region) Unterstützung. Betrachten Sie uns als Ihren Wegweiser, Türöffner und Brückenbauer für Ihr Business in der Utrecht Region. Wir eröffnen Ihnen Zugang zu unserem Netzwerk vor Ort – zum Beispiel zu Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern, Maklern, Behörden und anderen Unternehmen. Unser Service ist für Sie kostenlos. Eine detaillierte Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht leisten wir jedoch nicht.

Gründen in den Niederlanden – warum?

Die Niederlande sind in vielerlei Hinsicht ein interessanter Standort. Hotspots wie die Utrecht Region (laut des European Regional Competitiveness Index der Europäischen Kommission eine der wettbewerbsfähigsten Regionen in ganz Europa!) bieten Unternehmen ein innovationsfreundliches Geschäftsklima, modernste Infrastruktur, hervorragend ausgebildete Arbeitskräfte und ein unternehmensfreundliches Steuersystem.

Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile der Utrecht Region. Erschließen Sie sich diese Vorteile mit einem Firmensitz im innovationsfreundlichen und dynamischen „Businessbiotop“ der Utrecht Region. Die folgende Checkliste ermöglicht Ihnen eine erste Orientierung rund um die Gründung eines Unternehmens im Nachbarland.

Argumente für eine niederländische B.V.

Warum sollten Sie sich für die Gründung einer niederländischen B.V. entscheiden? Eines der wichtigsten Argumente für die Gründung einer B.V. ist deren positive Außenwirkung: Geschäftspartner in den Niederlanden /Holland bringen dieser Rechtsform Vertrauen entgegen. Lieferanten und Kunden schätzen Professionalität und Stabilität, die eine B.V. verkörpert. Die niederländische B.V. haftet mit ihrem eigenen Vermögen, was die (internationale) Streuung von Risiken erlaubt. Im Vergleich zu der Gründung einer deutschen GmbH ist der Kapitaleinsatz geringer.

Die Höhe des eingebrachten Kapitals (oder wahlweise der eingebrachten Vermögenswerte) kann bei einer sogenannten „Flex B.V.“ seit 2012 selbst festgelegt werden. Die Mindesteinlage beträgt 0,01 Euro. Sie gesteht Anteilseignern und Geschäftsführern darüber hinaus ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum zu. Die Gründung einer B.V. in den Niederlanden erfordert wenig Zeit, manchmal reichen bereits wenige Wochen aus. Die B.V. i.o. („in oprichting“/in Gründung) kann bereits vorher operativ werden. Auch die Besteuerung von Unternehmensgewinnen in den Niederlanden ist attraktiv (siehe dazu „Besteuerung einer B.V.“).

Was kostet die Gründung einer B.V.?

Die Kosten einer B.V.-Gründung sind nicht pauschal zu beziffern. In der Regel liegen sie zwischen 2.500 und 4.000 Euro. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren von Fall zu Fall. Grundsätzlich sollten auf jeden Fall die folgenden Aspekte einkalkuliert werden:

  • Firmenadresse in Holland: Anmietung/ggf. Kauf von Büro- und Geschäftsräumen, Co-Working-Space
  • Steuerliche und ggf. juristische Beratung
  • Notar/Gründungsurkunde
  • Registrierung bei der Kamer van Koophandel (KvK), der niederländischen Handelskammer, Kosten: einmalig 50 Euro

Vor der B.V.-Gründung

Ein kompetenter Sparringspartner ist bei geschäftlichen Aktivitäten in Holland bzw. den Niederlanden unverzichtbar, das gilt insbesondere bei der Gründung eines Unternehmens. Die Erfahrung zeigt, dass es macht Sinn macht, mit Steuer- und Anwaltskanzleien sowie Notaren zusammenzuarbeiten, die sich auf die grenzüberschreitende Beratung von deutschen Unternehmen spezialisiert haben und das niederländische Rechtssystem kennen.

Auf jeden Fall für die Gründung erforderlich sind:

  • Eine eigene Firmenadresse im holländischen Nachbarland
  • Diverse Papiere und Unterlagen (der Steuerberater erteilt Auskunft)
  • Gesellschaftervertrag/Gründungsakte der B.V. (juristische Beratung erforderlich)
  • Ausweis(e) des Gründers/der Gründer für die Eintragung der B.V.

Gesellschaftervertrag einer B.V.

Die Gründungsakte bzw. der Gesellschaftervertrag einer B.V. ist meist sehr umfangreich. Gesellschafter können neben natürlichen auch juristische Personen sein. Im B.V.-Gesellschaftervertrag müssen u.a. die folgenden Informationen enthalten sein:

  • Der Name der B.V.
  • Die Gesellschafter
  • Das Unternehmensziel: Es empfiehlt sich, die Tätigkeiten der B.V. so umfangreich wie möglich zu erläutern. Damit lassen sich Folgekosten sparen.
  • Der Firmensitz (die Adresse) innerhalb der Niederlande
  • Das Stammkapital kann in Form von Kapital- oder Vermögenswerten eingebracht werden.
  • Eine „Ausfallklausel“ für Vorstandsmitglieder und Verwaltungsratsmitglieder, die regelt, was passiert, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre jeweilige Funktion auszuüben.

Besteuerung einer B.V.

Für die Gewinne einer B.V. wird Körperschaftssteuer („vennootschapsbelasting“) fällig. Die niederländische Körperschaftssteuer ist geringer als ihr deutsches Pendant. Eine Übersicht über die Steuertarife bietet die Seite des Belastingdienst, der niederländischen Steuerbehörde, siehe hier (in niederländischer Sprache). Aktuell werden Gewinne bis einschließlich 245.000 Euro mit 15 Prozent besteuert. Für höhere Gewinne gilt ein Steuersatz von 25 Prozent. Sehr attraktive also für deutsche Unternehmen, die den Schritt nach Holland wagen wollen.

Unterstützung bei der Unternehmensgründung

Das Team International der ROM (Regionale Entwicklungsgesellschaft Utrecht Region) unterstützt Unternehmer aus Deutschland, die sich in den Niederlanden – speziell in der Utrecht Region – niederlassen möchten oder bereits vor Ort aktiv geworden sind. Dieser Service bezieht sich auf den Markteintritt in Holland sowie den kompletten Ansiedlungsprozess. Ihr Deutschsprachige Ansprechpartnerin beim Team International ROM Utrecht ist Bianca Glang. Sie verfügt über ein umfangreiches Expertennetzwerk in der Utrecht Region, um einen gelungen Start in den Niederlanden bestmöglich zu unterstützen. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sie hier (LINK)

Hinweis: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr. Eine individuelle Fachberatung durch Anwälte und/oder Steuerberater vor und während des Gründungsprozesses ist empfehlenswert.

Ihr persönlicher Kontakt zur Utrecht Region

Ansprechpartnerin für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.